ADSp Änderung PDF  | Print |  E-mail
Written by Administrator   
Thursday, 25 December 2008 16:02
Warum wurden die ADSp geändert?  
   
 Aufgrund anhaltend hoher Verluste in der Speditionsversicherung waren und sind die Verkehrshaftungsversicherer nicht mehr bereit, für die bisherige ADSp-Speditionsversicherung Versicherungsdeckung zur Verfügung zu stellen. Die Versicherer werden zukünftig die Haftung des Spediteurs auf der Grundlage einer eigenen Verbandsempfehlung, der "DTV-Verkehrshaftungsversicherung für Frachtführer, Spedition und Lagerhalter" versichern. Die Versicherung des Warentransportes soll nicht mehr auf der Grundlage der Schadenversicherung, sondern einer Spediteur-Transport-Police erfolgen. Die ADSp mussten diesen neuen Marktgegebenheiten angepaßt werden.  
   
   
 Was ändert sich für Sie?  
   
 Die einschneidendsten Änderungen betreffen den Wegfall

des Versicherungsautomatismus
der Mindestbedingungen für die Speditionsversicherung

in den ADSp. Damit entfällt die bisherige Verknüpfung von Geschäfts- und Versicherungsbedingungen in den ADSp. Die Versicherung der Spediteurhaftung und die Versicherung des Warentransportes (und der Lagerung) folgen zukünftig anderen "Spielregeln".

Auf der Grundlage der ADSp-Versicherungslösung war der Spediteur bislang umfassend versichert, während es nach der DTV-Verkehrshaftungsversicherung zum Teil erhebliche Abstriche bei der Versicherung der Haftung des Spediteurs geben wird.

Als unser Kunde können Sie trotz des Wegfalls des bislang gültigen Versicherungsautomatismus darauf vertrauen, dass wir Ihnen auch weiterhin einen optimalen Versicherungsschutz zur Verfügung stellen, sofern Sie darauf nicht ausdrücklich verzichten. In diesen Fällen werden wir die uns übergebenen Waren für Sie über unsere Speditions-Transport-Police abdecken. Im Rahmen dieser Versicherung sind auch transportbedingte Zwischenlagerungen bis zur Dauer von 60 Tagen eingeschlossen. Allerdings können wir Ihnen für folgende Güterarten nur noch begrenzten oder keinen Versicherungsschutz mehr bieten.

Versicherungsschutz zu höheren Prämien: alkoholische Getränke, Arzneien, Computerbauteile (elektronische Speicher und Prozessoren), echte Teppiche, Elektronik, Foto- und Filmapparate, Glaswaren, Keramik, Kosmetika, Kraftfahrzeuge / Motorräder, Laptops, Luft- und Wasserfahrzeuge, Neumöbel, PC, Tabakwaren, temperaturgefährte Güter, Unterhaltungselektronik.

Versicherungsschutz nur auf Anfrage: unverzollter Alkohol, Anlagenbau, Baumwolle, persönliche Effekten, explosive Güter, Kernbrennstoffe, Kunstgegenstände, Massengüter in Tankschiffen und Bulk-Carriern, Mobiltelefone, Monition, Nüsse, lebende Pflanzen, radioaktive Stoffe, Rohkaffee und -kakao, Schnittblumen, Schwergüter, unverzollte Spirituosen, Stahlhandelsprodukte, lebende Tiere, Umzugsgut, Zucker (nur Seetransport).

Kein Versicherungsschutz: Antiquitäten, Bijouterien, Dokumente, Drogen (gemäß Opiumgesetz), echte Perlen, Edelmetalle, Edelsteine, Gegenstände aus Edelmetallen und Edelsteinen, Geld in Münzen und Scheinen, Juwelen, Urkunden, Wertpapiere aller Art.

Bitte denken Sie zur Gewährleistung Ihres Versicherungsschutzes daran, uns im Vorfeld nicht nur Güterart und Warenwert Ihrer Sendung anzugeben, sondern uns gemäß der neuen Ziffern 3.6 und 3.7 ADSp auch darüber zu informieren, wenn besonders diebstahlgefährdetes oder besonders wertvolles Gut transportiert werden soll.

Wir freuen uns, Ihnen bei Speditionsverträgen über die allgemeinen Bedingungen der DTV-Verkehrshaftungsversicherung hinausgehend weltweiten Transportschutz Ihrer Güter bieten zu können.

Unsere Verzichtskunden wird es interessieren, dass sich unsere Haftung gemäß Ziffer 23.3 ADSp erhöht hat. Statt der bisherigen Haftungsgrenze in Höhe des dreifachen Spediteurentgelts haften wir zukünftig mit dem Dreifachen des Betrages, der bei Verlust zu zahlen wäre, höchstens jedoch mit 100.000 Euro. Dies jedoch nur dann, wenn wir als Spediteur nicht im Selbsteintritt als Frachtführer für Sie im Einsatz waren.

 
   
   
 Worauf müssen Sie als Verlader achten?  
   
 Aufgrund der Änderungen der ADSp und der neuen Marktgegebenheiten im Bereich der Versicherung haben Sie als Verlader zukünftig vor allem auf Folgendes zu achten:

Möchten Sie unseren Versicherungsschutz in Anspruch nehmen, sind Sie vor Übergabe der Güter dazu verpflichtet, uns zu unterrichten, wenn diebstahlsgefährdete oder besonders wertvolle Güter versendet oder eingelagert werden sollen. Diesbezüglich sollten Sie organisatorische Vorkehrungen treffen, die eine rechtzeitige Information sicherstellen.

Für "Verzichtskunden" ergeben sich keine Änderungen.

 
   
   
 Können Sie weiterhin auf die Rechtsverbindlichkeit der ADSp bauen?  
   
 Die ADSp-Trägerverbände gehen davon aus, daß die ADSp auch ohne ein integriertes Versicherungskonzept nach wie vor als "fertig bereitliegende Rechtsordnung" gelten, die kraft stillschweigender Unterwerfung Anwendung finden. Denn der Fortfall der ADSp-Versicherungslösung hat auf den besonderen Charakter der ADSp keinen unmittelbaren Einfluss; entscheidend ist, dass die Marktbeteiligten die ADSp weiterhin als Grundlage für ihre geschäftlichen Aktivitäten nutzen.
Last Updated ( Monday, 01 August 2011 09:04 )
 
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