Die einschneidendsten Änderungen betreffen den Wegfall
des Versicherungsautomatismus der Mindestbedingungen für die Speditionsversicherung
in den ADSp. Damit entfällt die bisherige Verknüpfung von Geschäfts- und Versicherungsbedingungen in den ADSp. Die Versicherung der Spediteurhaftung und die Versicherung des Warentransportes (und der Lagerung) folgen zukünftig anderen "Spielregeln". Auf der Grundlage der ADSp-Versicherungslösung war der Spediteur bislang umfassend versichert, während es nach der DTV-Verkehrshaftungsversicherung zum Teil erhebliche Abstriche bei der Versicherung der Haftung des Spediteurs geben wird. Als unser Kunde können Sie trotz des Wegfalls des bislang gültigen Versicherungsautomatismus darauf vertrauen, dass wir Ihnen auch weiterhin einen optimalen Versicherungsschutz zur Verfügung stellen, sofern Sie darauf nicht ausdrücklich verzichten. In diesen Fällen werden wir die uns übergebenen Waren für Sie über unsere Speditions-Transport-Police abdecken. Im Rahmen dieser Versicherung sind auch transportbedingte Zwischenlagerungen bis zur Dauer von 60 Tagen eingeschlossen. Allerdings können wir Ihnen für folgende Güterarten nur noch begrenzten oder keinen Versicherungsschutz mehr bieten. Versicherungsschutz zu höheren Prämien: alkoholische Getränke, Arzneien, Computerbauteile (elektronische Speicher und Prozessoren), echte Teppiche, Elektronik, Foto- und Filmapparate, Glaswaren, Keramik, Kosmetika, Kraftfahrzeuge / Motorräder, Laptops, Luft- und Wasserfahrzeuge, Neumöbel, PC, Tabakwaren, temperaturgefährte Güter, Unterhaltungselektronik. Versicherungsschutz nur auf Anfrage: unverzollter Alkohol, Anlagenbau, Baumwolle, persönliche Effekten, explosive Güter, Kernbrennstoffe, Kunstgegenstände, Massengüter in Tankschiffen und Bulk-Carriern, Mobiltelefone, Monition, Nüsse, lebende Pflanzen, radioaktive Stoffe, Rohkaffee und -kakao, Schnittblumen, Schwergüter, unverzollte Spirituosen, Stahlhandelsprodukte, lebende Tiere, Umzugsgut, Zucker (nur Seetransport). Kein Versicherungsschutz: Antiquitäten, Bijouterien, Dokumente, Drogen (gemäß Opiumgesetz), echte Perlen, Edelmetalle, Edelsteine, Gegenstände aus Edelmetallen und Edelsteinen, Geld in Münzen und Scheinen, Juwelen, Urkunden, Wertpapiere aller Art. Bitte denken Sie zur Gewährleistung Ihres Versicherungsschutzes daran, uns im Vorfeld nicht nur Güterart und Warenwert Ihrer Sendung anzugeben, sondern uns gemäß der neuen Ziffern 3.6 und 3.7 ADSp auch darüber zu informieren, wenn besonders diebstahlgefährdetes oder besonders wertvolles Gut transportiert werden soll. Wir freuen uns, Ihnen bei Speditionsverträgen über die allgemeinen Bedingungen der DTV-Verkehrshaftungsversicherung hinausgehend weltweiten Transportschutz Ihrer Güter bieten zu können. Unsere Verzichtskunden wird es interessieren, dass sich unsere Haftung gemäß Ziffer 23.3 ADSp erhöht hat. Statt der bisherigen Haftungsgrenze in Höhe des dreifachen Spediteurentgelts haften wir zukünftig mit dem Dreifachen des Betrages, der bei Verlust zu zahlen wäre, höchstens jedoch mit 100.000 Euro. Dies jedoch nur dann, wenn wir als Spediteur nicht im Selbsteintritt als Frachtführer für Sie im Einsatz waren. |